All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Ortho­Cell AG                                        

Kan­tons­str. 52b — 8863 But­ti­kon Schweiz (im Fol­gen­den Ortho­Cell AG)                                     

                                                                                                                                                                       

  • 1 Gel­tungs­be­reich

Für die Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Ortho­Cell AG und den Kun­den gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in ihrer zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen Fas­sung. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Kun­den er­kennt Ortho­Cell AG nicht an, es sei denn, Ortho­Cell AG hät­te aus­drück­lich schrift­lich ihrer Gel­tung zuge­stimmt.

 

  • 2 Ver­trags­schluss

Die Abbil­dung von Pro­duk­ten in der Wer­bung, in Bro­schü­ren oder auf der Ortho­Cell AG Web-Sei­te stellt nur ein Ange­bot zum Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges von Sei­ten der Ortho­Cell AG dar und dient ein­zig und allein nur der Infor­ma­ti­on der Kun­den. Durch die Abga­be einer Bestel­lung gibt der Kun­de gegen­über Ortho­Cell AG ein Ange­bot zum Abschluss eines Kauf­vertrages ab, das mög­li­cher­wei­se von der Ortho­Cell AG ange­nom­men wird. Eine Vertragsan­nahme durch Ortho­Cell AG kommt auch dadurch schlüs­sig zustan­de, dass Ortho­Cell AG die entspre­chenden Pro­duk­te ver­sen­det.

 

  • 3 Wider­rufs­recht

Dem Ver­trags­part­ner wird ein Wider­rufs­recht inner­halb von 14 Tagen ohne Anga­be von Grün­den ein­geräumt, durch das der Ver­trag wie­der auf­ge­ho­ben wird.

 

Um das Wider­rufs­recht aus­zu­üben, muss eine ent­sprechende, ein­deu­ti­ge Erklä­rung bin­nen 14 Tagen zu Ortho­Cell AG (z. B. ein Nor­mal-Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über­sandt wer­den.

 

Um das Wider­rufs­recht aus­zu­üben müs­sen Sie Ihre Erklä­rung über­sen­den an: Ortho­Cell AG, Kan­tons­str. 52b,

8863 But­ti­kon Schweiz, Tel: 0041 44 542 899–1, Fax: 0041 44542 899–4, E‑Mail: info@orthocell.ch

 

Für den Wider­ruf kann auch das bei­lie­gen­de Formu­lar ver­wen­det wer­den. Sie haben die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spä­tes­tens bin­nen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wider­ruf die­ses Ver­trags unter­rich­ten, an Sana­Ca­re GmbH & Co. KG, Sand­wie­sen­str. 32, 64665 Als­bach-Hähn­lein, Deutsch­land zurück zusen­den oder zu über­ge­ben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absen­den. Sie tra­gen die unmit­tel­ba­ren Kos­ten der Rück­sen­dung der Waren. Unfreie Sen­dun­gen wer­den nicht ange­nom­men.

 

Wenn der Ver­trag wider­ru­fen wird, wer­den alle Za­hlungen aus­schließ­lich Lie­fer­kos­ten zurücküberwie­sen, sobald die bestell­ten Pro­duk­te bei Sana­Ca­re ein­ge­hen. Die Kos­ten der Rück­sen­dung trägt der Vertragspart­ner. Ein etwa­iger Wert­ver­lust der Ware, wenn die­ser Wert­ver­lust dar­auf zurück­zu­füh­ren ist, dass eine Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Ware vor­ge­nom­men wur­de und nicht not­wen­dig war, ist vom Wider­ru­fen­den zu erset­zen.

 

Ein Wider­rufs­recht besteht nicht

 

1.) Bei Ver­trä­gen über Waren, die nicht vor­ge­fer­tigt sind und für deren Her­stel­lung eine indi­vi­du­el­le Aus­wahl oder Bestim­mung durch den Bestel­ler maß­geb­lich ist oder die ein­deu­tig auf die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se des Bestel­lers zuge­schnit­ten sind.

2.) Bei Lie­fe­rung ver­sie­gel­ter Waren, die aus Grün­den des Gesund­heits­schut­zes oder der Hy­giene nicht zur Rück­ga­be geeig­net sind, wenn ihre Ver­sie­ge­lung nach der Lie­fe­rung ent­fernt wur­de.

3.) Bei Lie­fe­rung von Waren, wenn die­se nach der Lie­fe­rung auf­grund ihrer Beschaf­fen­heit untrenn­bar mit ande­ren Gütern ver­mischt wur­den.

Ende der Wider­rufs­be­leh­rung.

 

  • 4 Prei­se

Es gel­ten die zum Zeit­punkt der Bestel­lung angege­benen Prei­se, vor­be­halt­lich einer irr­tüm­lich fal­schen Preis­an­ga­be. Alle Prei­se ent­hal­ten, wenn nicht an­ders ange­ge­ben, die gesetz­lich gül­ti­ge Umsatz­steuer.

Für Auf­trä­ge mit einem Wert von unter 20,00 EUR brut­to berech­nen wir einen Min­der­men­gen­zu­schlag in Höhe von 5,00 EUR inkl. Umsatz­steu­er.

 

  • 5 Lie­fe­rung und Ver­sand­kos­ten

1.) Sofern nicht anders ver­ein­bart, erfolgt die Liefe­rung unse­rer Pake­te vom Logis­tik­la­ger der Sana­Ca­re GmbH & Co. KG in Deutsch­land,    an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se. Die Ver­sand­kos­ten trägt der Kun­de. Ortho­Cell AG berech­net pro Paket einen Pau­schal­preis gemäß der jeweils gül­ti­gen Preis­lis­te.

2.) Ortho­Cell AG ist zu Teil­lie­fe­run­gen jeder­zeit berech­tigt, sofern die­se dem Kun­den zumut­bar sind. Sofern Teil­lie­fe­run­gen von Ortho­Cell AG durchge­führt wer­den, über­nimmt Ortho­Cell AG die zusätzli­chen Por­to­kos­ten.

3.) Anga­ben über die vor­aus­sicht­li­che Lie­fer­frist sind unver­bind­lich, soll­te Ortho­Cell AG dem Kun­den nicht im Ein­zel­fall schrift­lich eine ver­bind­li­che Zusa­ge erteilt haben.

4.) Soweit eine Lie­fe­rung an die vom Kun­den ange­gebene Lie­fer­adres­se nicht mög­lich ist, trägt der Kun­de die Kos­ten für die erfolg­lo­se Anlie­fe­rung. Wir erhe­ben eine zusätz­li­che Gebühr von 10,00 €.

 

  • 6 Eigen­tums­vor­be­halt

Die gelie­fer­te Ware bleibt bis voll­stän­di­ger Bezah­lung im Eigen­tum der Ortho­Cell AG. Soll­te die gelie­fer­te Ware bereits mit einem ande­ren Pro­dukt ver­ar­bei­tet wor­den sein, so ist die Ortho­Cell AG Eigentüme­rin der neu­en Ware (ver­län­ger­ter Eigentumsvorbe­halt).

 

  • 7 Zah­lun­gen       
    1.) Der Kun­de kann den Kauf­preis per Rech­nung zah­len.

 

2.) Bei Lie­fe­rung auf Rech­nung ver­pflich­tet sich der Kun­de, den Rech­nungs­be­trag inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu beglei­chen. Bei Zah­lun­gen per Bank­ein­zug und Kre­dit­kar­te er­folgt die Belas­tung am Tag der Rechnungsstel­lung. Im Fal­le einer vor­an­ge­gan­ge­nen Rücksen­dung von Lie­fer­tei­len kann der Rech­nungs­be­trag entspre­chend gekürzt wer­den.

 

Bei Zah­lung per Nach­nah­me wird der Kauf­preis (ohne Nach­nah­mege­büh­ren) zurück­ge­ge­be­ner Ware erstat­tet. Dazu muss der Kun­de sei­ne Bank­ver­bin­dung der Fir­ma Ortho­Cell AG mit­tei­len.

 

3.) Kommt der Kun­de in Zah­lungs­ver­zug, § 286 Abs. 1 BGB so ist Ortho­Cell AG berech­tigt, Ver­zugszinsen in Höhe von 5 % bzw. bei Fir­men 8 % über dem von der Euro­päi­schen Zen­tral­bank bekannt gege­be­nen Basis­zins­satz p.a. zu for­dern, § 288 BGB Falls Ortho­Cell AG ein höhe­rer Ver­zugs­scha­den nach­weis­bar ent­stan­den ist, ist Ortho­Cell AG berech­tigt, die­sen gel­tend zu machen.

 

  • 8 Auf­rech­nung, Zurück­be­hal­tungs­recht

Der Kun­de ist zur Auf­rech­nung nur berech­tigt, sofern und soweit sei­ne Gegen­an­sprü­che rechts­kräf­tig fest­gestellt, unbe­strit­ten oder von Ortho­Cell AG aner­kannt sind, § 273 BGB. Außer­dem ist er zur Aus­übung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts nur inso­weit befugt, als sein Gegen­an­spruch auf dem glei­chen Vertrags­verhältnis beruht.

 

  • 9 Haf­tung

1.) Ortho­Cell AG haf­tet unbe­schränkt, soweit die Scha­densursache auf Vor­satz oder gro­ber Fa­hrlässigkeit beruht.

2.) Bei schuld­haf­ter Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­tragspflichten haf­tet Ortho­Cell AG auch bei Fahrläs­sigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypi­schen, ver­nünf­ti­ger­wei­se bei Ver­trags­ab­schluss vor­her­seh­ba­ren Scha­den. Wesent­li­che Vertrags­pflichten sind sol­che, bei deren Ver­let­zung der Ver­trags­zweck gefähr­det wird, weil dem Kun­den dadurch Rech­te genom­men oder sol­che Rech­te beschränkt wer­den, die dem Kun­den von Ortho­Cell AG nach dem Ver­trags­in­halt und Vertrags­zweck zu gewäh­ren sind.

3.) Soweit sich vor­ste­hend nichts ande­res ergibt, sind wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Kun­den, gleich aus wel­chen Rechts­grün­den, ausgeschlos­sen. Ortho­Cell AG haf­tet des­halb nicht für Schä­den, die durch den Lie­fer­ge­gen­stand selbst entstan­den sind, ins­be­son­de­re haf­tet Ortho­Cell AG nicht für ent­gangenen Gewinn oder für sons­ti­ge Vermö­gens­schäden des Kun­den. Eine Haf­tung von Ortho­Cell AG bei Nicht­ein­hal­tung der Einnahme­empfehlungen wird eben­falls aus­ge­schlos­sen. Soweit die ver­trag­li­che Haf­tung von Ortho­Cell AG aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung von Arbeitneh­mern, Ver­tre­tern und Erfül­lungs­ge­hil­fen.

 

  • 10 Ansprü­che bei man­gel­haf­ter Leistung/​ Ge­währleistung

Ortho­Cell AG ist im Fal­le von Män­geln von über­sand­ten Waren berech­tigt, nach zu erfül­len. § 439 BGB gilt ent­spre­chend.

 

  • 11 Daten­schutz und Gläu­bi­ger­schutz

Ortho­Cell AG ver­pflich­tet sich alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Kun­den streng ver­trau­lich zu behan­deln und es wer­den die dem Kun­den schutz­wür­di­gen Belan­ge ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­ga­ben streng berück­sich­tigt.

Über die oben beschrie­be­nen Zwe­cke hin­aus, ver­wendet Ortho­Cell AG die ihr über­las­se­nen Daten für eige­ne Wer­be­zwe­cke, wenn der Kun­de sich auf der Home­page­sei­te www.orthocell-shop.de regis­triert hat oder aber den kos­ten­lo­sen News­let­ter von Ortho­Cell AG abon­niert hat. Der Kun­de kann jeder­zeit der wei­te­ren Ver­wen­dung sei­ner Daten für die­sen Zweck durch ein­fa­che Mit­tei­lung an Ortho­Cell AG (info@orthocell.ch) wider­spre­chen.

 

  • 12 Schluss­be­stim­mun­gen

1.) Für die Rechts­be­zie­hun­gen der Kun­den und Ortho­Cell AG gilt deut­sches Recht ohne die Verwei­sungsnormen des Inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts und unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts. Ist der Kun­de Ver­brau­cher, kann auch das Recht am Wohn­sitz des Kun­den anwend­bar sein, sofern es sich um zwin­gen­de ver­brau­cher­recht­li­che Best­immungen han­delt.

2.) Sofern der Ver­trags­part­ner Kauf­mann (Unter­nehmer nach § 14 BGB) ist, wird als Gerichts­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten der Sitz der Ortho­Cell AG ver­ein­bart.

3.) Soll­ten eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mein Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder ihre Rechts Wirk­sam­keit spä­ter ver­lie­ren, so blei­ben die übri­gen Ver­ein­ba­run­gen trotz­dem bestehen. Anstel­le der un­wirksamen Geschäfts­be­stim­mun­gen tritt eine nach dem Gesetz zu ermit­teln­de Ver­ein­ba­rung, die dem wirk­li­chen oder mut­maß­li­chen Wil­len der Par­tei­en am nächs­ten kommt.

4.) Es wird unbe­ding­te Schrift­form­erfor­der­nis verein­bart. Sämt­li­che Ver­ein­ba­run­gen sind schrift­lich abzu­fas­sen, um gül­tig zu wer­den. Dies gilt auch für die Schrift­form­erfor­der­nis selbst. Münd­li­che Neben­ab­re­den, Zusa­gen etc. wer­den nicht ge­troffen und sind auch nicht gül­tig.