Gesetz­li­che Gewähr­leis­tung

Ver­brau­cher haben beim Kauf von Waren gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­rech­te.

Die nach­fol­gen­de har­mo­ni­sier­te Mit­tei­lung infor­miert über die wesent­li­chen gesetz­li­chen Rech­te bei man­gel­haf­ten Waren.

Die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te bestehen unab­hän­gig von einer gege­be­nen­falls zusätz­lich gewähr­ten Garan­tie. Die Inan­spruch­nah­me der gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te ist unent­gelt­lich.

Der gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­zeit­raum beträgt grund­sätz­lich zwei Jah­re ab Über­ga­be der Ware. Nach deut­schem Recht kön­nen für bestimm­te Waren und Sach­ver­hal­te beson­de­re gesetz­li­che Rege­lun­gen gel­ten.

Bei Fra­gen oder im Fall eines Man­gels kön­nen Sie sich über die auf unse­rer Web­site ange­ge­be­nen Kon­takt­mög­lich­kei­ten an uns wen­den.